DER TRANSPORTVERSICHERUNGSREGRESS
Herzlich Willkommen zu unserem Basis-Kurs „Der Transportversicherungsregress“.
„Der Transportversicherungsregress“ richtet sich in erster Linie an Regressspezialisten bei Transportversicherungen, Versicherungsmaklern, Assekuradeuren und an Mitarbeiter in Versicherungsabteilungen von Industrie- und Handelsunternehmen. Selbstverständlich eignet sich der Kurs auch für Underwriter und Berater, die sich mit Transportversicherungen beschäftigen und sich einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen des versicherten Risikos verschaffen wollen.
In diesem Basiskurs erhalten Sie einen praxisbezogenen Überblick über die rechtlichen Fragen, die für einen Transportversicherungsregress von Bedeutung sind. Darüber hinaus ist es der Anspruch des Kurses, Ihnen Hilfestellungen und Anregungen aus der Praxis für die Praxis anzubieten.
Wir bescheinigen nach erfolgreicher Beantwortung der Kontrollfragen eine Bildungszeit von 8 Stunden. Die Bescheinigung basiert auf den Vorgaben zur Anerkennung von Inhalten nach der Versicherungsvermittlungsverordnung VersVermV. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung trifft aber ausschließlich die zuständige Aufsichtsbehörde.
Welche Themen greifen wir in unserem Kurs konkret auf?
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DER TRANSPORTVERSICHERUNGSREGRESS
Im ersten Kapitel umreißen wir das Thema. Was ist ein Transportversicherungsregress, wo kommt er her, wo führt er hin? In welchem Umfeld nimmt er seinen Lauf, was ist seine Basis und was sind seine Rahmenbedingungen. In diesem Kapitel wird kurz das Zusammenwirken von Kauf-, Speditions-, Umschlag-, Verpackungs-, Lager- und Versicherungsverträgen betrachtet.
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STRATEGIE
Im zweiten Kapitel betrachten wir tatsächliche und rechtliche Hindernisse des Regresses und wie mit ihnen umgegangen werden kann.
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AKTEURE
Wer ist Spediteur, wer Frachtführer, Logistiker, Verpacker, Lagerhalter, Verfrachter, Umschlagbetrieb, Stauer? Es ist für die Geltendmachung von Ansprüchen wichtig, zu wissen, von und mit wem man spricht. Eine falsche Einordnung kann schnell zu einem Scheitern des Regresses führen. Im Kapitel „Akteure“ schaffen wir Klarheit.
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TRANSPORTRECHT
Das Transportrecht bietet in der Regel die rechtliche Basis des Transportversicherungsregresses. Es ist auf eine ungewöhnlich hohe Zahl von Gesetzen verteilt, die man kennen sollte. Aber unter „Transportrecht“ verstehen wir hier ganz untechnisch das Recht, aus dem sich Transportversicherungsregressansprüche ergeben können. Es macht Sinn, sich kurz die Quellen und Fundorte all dieser Regelungen einmal anzusehen
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ANWENDBARES RECHT
Die globale Arbeitsteilung hat zur Folge, dass fast jede transportierte Ware eine oder mehrere Grenzen überschreitet. Den Transporten oder Geschäften liegen häufig Verträge zwischen Vertragsparteien unterschiedlicher Nationalitäten zugrunde. Für den Regress stellt sich daher die Frage, welches Recht anwendbar ist. Auch bei der Anwendbarkeit deutschen Rechts ist es wichtig, das anwendbare (Vertrags-)recht zu ermitteln. Handelt es sich um einen unimodalen oder einen multimodalen Transport, liegt ein gemischter Vertrag vor und welches Recht ist auf welche Leistung anwendbar? Für den Erfolg des Regresses ist die Anwendbarkeit des anzuwendenden Rechts von grundlegender Bedeutung. Wir besprechen daher die Grundregeln der Bestimmung des anwendbaren Rechts.
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ANSPRUCHSBERECHTIGUNG
Wenn etwas sicher ist vor einem Regress, dann doch, wer Geschädigter ist und gegen wen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können? Genau hier sehen wir die meisten fatalen Fehler bei der Regressführung. Da die Leistung von Schadenersatz nur dann von der Schuld befreit, wenn sie an den Gläubiger des Schadenersatzanspruchs geleistet wird, muss genau geklärt werden, wer Anspruchsinhaber ist. Das zeigt sich schon bei Haftbarhaltungen. Nur wenn der Anspruchsinhaber haftbar hält, entfaltet die Haftbarhaltung ihre Rechtswirkungen. Beim Transportversicherungsregress kommt hinzu, dass der Versicherer keine originär bei ihm entstandenen Ansprüche geltend macht, sondern auf ihn übergegangene. Dies erhöht die Fehlermöglichkeiten. Da es zudem bei Transportschäden immer viele Beteiligte und viele Verträge gibt, widmen wir diesem Thema ein eigenes Kapitel.
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TRANSPORTSCHADEN
Der Begriff des Schadens ist unbestimmt. Er wird in rechtlicher Hinsicht unterschiedlich definiert. Worin der erstattungsfähige Schaden bestehen kann, ist bei Transportschäden abhängig davon, ob sich der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag, dem Transportrecht oder dem allgemeinen Zivilrecht ergibt. Wir setzen uns in diesem Kapitel mit den einzelnen Schadenformen auseinander und stellen fest, welche Folgen sich hieraus für den Regress ergeben.
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DIE HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS
Die Frage nach der Haftung für einen versicherten Transportschaden ist die zentrale Frage des Transportversicherungsregresses und dieses Basiskurses. Der Frachtführer ist der Akteur des Transports, der die eigentliche Beförderungsleistung erbringt. Er ist damit in der Regel dem Schadeneintritt am nächsten. Schon aus diesem Grunde spielt er in der überwiegenden Zahl der Transportversicherungsregresse eine zentrale Rolle.
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DIE HAFTUNG BEIM SCHIFFSTRANSPORT
Der Verfrachter ist die maritime Variante des Frachtführers. Für ihn und auch den Binnenschiffer gelten einige Besonderheiten, sodass der Haftung im Schiffstransport ein eigenes Kapitel gewidmet wird.
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DIE HAFTUNG DES SPEDITEURS
Einer der zentralen Akteure des Transports ist der Spediteur. Er kann dem regressführenden Versicherer in verschiedenen Funktionen gegenübertreten. Wir setzen uns in diesem Kapitel mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen er in welchem Umfang für ein Transportschaden haftet.
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DIE HAFTUNG DES LAGERHALTERS
Kaum ein Transport kommt ohne eine Lagerung des Gutes vor Transportbeginn, zwischen verschiedenen Transportabschnitten oder nach dem Transport aus. Für den Regress ist es daher erforderlich, sich mit der Haftung des Lagerhalters zu beschäftigen.
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DIE HAFTUNG DES VERPACKERS
Der Verpacker spielt eine sehr wichtige Rolle für den Transport. Die meisten Güter würden durch die äußeren Einflüsse, denen sie während des Transportes ausgesetzt sind, nicht ohne Beschädigung beschädigt oder zerstört. Zu nennen sind hier die Belastungen bei Be- und Entladung und Umschlag sowie beispielsweise Witterungseinflüsse. Gegen diese Einflüsse müssen die Güter durch eine Verpackung geschützt werden. Die eigentliche Verpackung wird häufig von spezialisierten Verpackungsunternehmen ausgeführt. Treten hierbei Fehler auf, haften diese Unternehmen, sodass wir uns auch mit der Haftung des Verpackers beschäftigen müssen.
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DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS
Obwohl es auf den ersten Blick nicht nahe liegt, auch den Verkäufer als möglichen Schuldner eines Schadenersatzanspruchs in Betracht zu ziehen, sind Transportversicherungsregressansprüche insbesondere bei der Vereinbarung von Abholklauseln durchaus häufig.
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VORGEHEN
Nachdem wir uns mit ausführlich mit den rechtlichen Voraussetzungen und Folgen von Transportschäden auseinandergesetzt haben, die einen Transportversicherungsregress beeinflussen, wollen wir zum Abschluss darüber sprechen, welche Maßnahmen bei einem Transportversicherungsregress zu beachten sind.